Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Allgemeines
- Die Teilnehmer am Unterricht oder ihre gesetzlichen Vertreter haben ein Schulgeld zu entrichten.
- Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, das in Monatsraten fällig wird.
- Das Schulgeld ist je nach Absprache zum 1. bzw. 15. des laufenden Monats zu entrichten.
- Liegt die Anmeldung nicht rechtzeitig zu Beginn der Vertragslaufzeit vor, wird das bis dahin aufgelaufene Schulgeld zum nächsten 1. bzw. 15. des Monats abgebucht.
- Bei Säumigkeit ist eine Gebühr von 3,-€ pro Rücklastschrift zu entrichten.
- Das fällige Schulgeld wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder kann in Ausnahmefällen ein halbes Jahr im Voraus überwiesen werden.
- Das Rechnungsjahr der Tanzschule deckt sich mit dem Kalenderjahr.
2 Höhe des Schulgeldes – Schulgeld in Monatsraten (Jahresbeitrag)
kreativer Kindertanz
45 Minuten – 24,-€ (288,-€)
Ballett
45 Minuten – 25,-€ (300,-€)
60 Minuten – 28,-€ (336,-€)
75 Minuten – 31,-€ (372,-€)
Hip Hop & Jazztanz f. Kinder u. Erwachsene
60 Minuten – 26,-€ (312,-€)
Fitness für Erwachsene
60 Minuten – 24,-€ (288,-€)
3 Ermäßigung des Schulgeldes
- Familienermäßigung
Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Training der Tanzschule wird das nach §2 zu zahlende Schulgeld wie folgt ermäßigt:
Beim 2. Mitglied um 10,-€ – Beim 3. Mitglied um 16,-€ – Ab dem 4. Mitglied um 20,-€ .
Sonderermäßigung (einschl. Begabtenförderung)
In besonderen Fällen können Ausnahmen von der Schulgeldordnung zugelassen werden.
- Ausfall von Unterricht
Sollte der Unterricht ausfallen, weil eine Trainerin erkrankt ist, wird die Stunde nach Möglichkeit vertreten oder nachgeholt.
Sollte wegen Erkrankung der Unterricht längere Zeit ausfallen, so ist auf Antrag eine anteilige Erstattung des Schulgeldes möglich.
4 Ferien- und Feiertagsregelung
Während der Ferien und an gesetzlichen und arbeitsfreien Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen geltenden Ferienordnung.
5 Kündigungen
Kündigungen können nur schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats erfolgen. Mündliche Kündigungen haben keine Gültigkeit.
gültig ab dem 01.02.2014